Domainmonitor Blog durchsuchen:

7 Checks vor der Registrierung von Domainnamen

Geschrieben am 15. April 2008 von Matthias Meier in Know-How mit keinen Kommentaren

registered.jpgAus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass vor der Registrierung eines Domainnamens einige Punkte zu klären sind. Auch wenn eine Domain von Anno 1997 mit einem hohen Pagerank freigeworden ist (wie vor wenigen Minuten geschehen) und Sie die Domain möglichst rasch sichern möchten, sollten Sie dennoch die rechtlichen Aspekte nicht ausser Acht lassen. Denn: es könnte teuer werden.

Deshalb klären Sie bitte vor der Registrierung eines Domainnamens erst die folgenden Punkte. Die Liste ist nicht abschliessend, beinhaltet jedoch die wichtisten Checks, die Sie vor der Registrierung durchführen sollten. Die Checks beziehen sich auf .CH-Domains.


1) Entspricht der Domainname einer politischen Gemeinde?

Geografische Bezeichnungen sind geschützt und somit nur eingeschränkt registrierbar. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Ihr Domainname auf der Liste der politischen Gemeinden (PDF) aufgeführt ist.

2) Wird der Domainame als Bezeichnung für eine Firma genutzt?

Falls der gewünschte Domainname der Bezeichnung einer im Handelsregister eingetragenen Firma entspricht, sollten Sie vor einer Registrierung absehen. Welche Firmen im Handelsregister eingetragen sind, finden Sie im zentralen Firmenindex (ZEFIX).

3) Verletzt der Domainname das Namenrecht?

Der Schutz von Markenbezeichnungen gilt selbstverständlich auf für Domainnamen. Suchen Sie deshalb nach den schweizerischen Marken und Eintragungsgesuchen in der Online-Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Beachten Sie jedoch, dass auch internationale Marken mit Schutz in der Schweiz bestehen können, welche nicht in der Datenbank vorhanden sind.

4) Geniesst der Domainname Schutz durch eine internationale Marke?

Nachdem Sie die Markenrecherche für die Schweiz abgeschlossen haben, empfiehlt sich eine Prüfung des internationalen Markenregisters (WIPO). Einige internationale Marken sind auch in der Schweiz geschützt!

5) Handelt es sich um eine geschützte Abkürzung?

Beginnend mit den 3 Abkürzungen AEA, AEE und AEN, bestehen zahlreiche geschützte Abkürzungen. Überprüfen Sie deshalb, ob der Domainname einer geschützten Abkürzung entspricht.

6) Handelt es sich beim Domainnamen um ein geschütztes Emblem?

Auch wenn die Chance aus Versehen ein Domainname entsprechend einem geschützten Emblem zu registrieren klein ist, sollten Sie dennoch die Liste der geschützten Embleme überprüfen.

7) Entspricht der Name einer geschützten Ursprungsbezeichnung?

Auch Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen können geschützt sein. Ist ein Name geschützt, so darf er ausschliesslich von Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Prüfen Sie deshalb die Liste der Ursprungsbezeichnungen.

Haben Sie alle Checks durchgeführt, können Sie Ihren neuen Domainnamen mit einem guten Gewissen registrieren. Wir wünschen viel Erfolg damit!

Ähnliche Beiträge

Einen Kommentar schreiben