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Volkswagen will 2-stellige DE-Domain erstreiten

Geschrieben am 18. Juni 2008 von Matthias Meier in News mit einem Kommentar

Gemäss einer Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt vom 29. April 2008 ist die Denic verpflichtet, die Domain vw.de für den Volkswagen-Konzern zu registrieren. Auch dann, wenn zweistellige Domains unter der Endung «de» eigentlich nicht zur Registrierung freigegeben sind.

Als Anspruchsgrundlage ziehen die Frankfurter Richter das Kartellrecht heran und die nicht sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber einem anderen Mitbewerbern wie beispielsweise den Bayerischen Motorenwerken, welche unter der Domain «bmw.de» auftreten.

Dass die BMW-Domain dreistellig ist, schein für die Richter keine Bedeutung zu haben.

Ob ein Geschäftsverkehr üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis des in Anspruch genommenen Unternehmens, sondern danach, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hat […].

Dies kann auch dazu führen, dass das Unternehmen eine Leistung erbringen muss, die es bislang nicht in seinem Sortiment hat. Andernfalls würde man die Anwendbarkeit des § 20 GWB in die Disposition des Norm-Adressaten stellen […].

Daher kann nicht darauf abgestellt werden, dass die Beklagte gemäß ihren Richtlinien Second-Level-Domains, die lediglich aus zwei Buchstaben bestehen, nicht vergibt. Vielmehr ist der üblicherweise zugängliche Geschäftsverkehr in der Zuteilung von Second-Level-Domains unter der Top-Level-Domain ».de» überhaupt zu sehen. Die Gründe, weshalb die Beklagte zweistellige Buchstabenkombinationen nicht vergibt, sind erst bei der Frage des sachlichen Grundes bzw. der Interessenabwägung zu berücksichtigen […].»

Volkswagen scheiterte mit der Klage vor dem Landgericht. Erst die nächste Instanz verpflichtete die Denic zur Registrierung von «vw.de». Da die Denic dagegen eine Nichtzulassungsbewerde einreichte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Gemäss Denic bedeute das Urteil nicht, dass zweistellige Domainnamen zur Registrierung freigegeben wurden oder bald registrierbar sein würden. Aus Gründerzeiten sind aktuell noch 3 zweistellige Domains vorhanden. Es handelt sich dabei um ix.de (Heise-Zeitschriftenverlag), db.de (Deutsche Bahn) und hq.de (HQ Lern- und Informationssysteme). Diese Domains wurden jedoch alle vor der Gründung der Denic registriert.

Sollte das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt gültig bleiben, ginge wohl die Klage-Schlacht um zweistellige DE-Domains los…

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Ein Kommentar zu “Volkswagen will 2-stellige DE-Domain erstreiten”

       

da sieht man was man alles mit Geld machen kann… Damit kann man sogar das Gesetz kaufen.

          

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